Scheidung… und jetzt? Welchen Namen können die Kinder behalten?

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Eine Scheidung bringt viele Herausforderungen und Entscheidungen mit sich – eine davon betrifft den Namen der Kinder. In diesem Artikel untersuchen wir, welche Optionen die Eltern in Deutschland haben, wenn es darum geht, zu entscheiden, welchen Namen ihre Kinder nach einer Trennung tragen sollen.

Was Sie zu Doppelnamen bei Kindern wissen müssen!

Doppelnamen sind in Deutschland sehr beliebt. Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihren Kindern beide Familiennamen zu geben. Allerdings gibt es dabei einige rechtliche Aspekte zu beachten. Zunächst einmal dürfen Kinder in Deutschland nur einen Doppelnamen tragen, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Zweitens muss der Doppelname aus den Familiennamen beider Eltern bestehen, ein zusammengesetzter Name aus zwei verschiedenen Nachnamen ist nicht zulässig. Drittens kann der Doppelname nicht weiter vererbt werden. Das bedeutet, dass wenn das Kind erwachsen wird und heiratet, es seinen Doppelnamen nicht an seine Kinder weitergeben kann.

Was regelt das Namensrecht in Deutschland für Kinder?

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch das Namensrecht für Kinder. Gemäß § 1617 BGB können Eltern bei der Geburt ihres Kindes entscheiden, welchen Familiennamen das Kind tragen soll. Dieser Name kann entweder der Name der Mutter oder des Vaters sein. Wenn die Eltern verheiratet sind, können sie auch entscheiden, dass das Kind den Ehenamen trägt. Nach einer Scheidung können die Eltern den Namen ihres Kindes ändern lassen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben und beide damit einverstanden sind.

Sind Doppelnamen für Kinder zulässig?

Ja, Doppelnamen für Kinder sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Allerdings gibt es einige Einschränkungen. Ein Doppelname kann nur dann eingetragen werden, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Darüber hinaus kann ein Kind nur den Familiennamen oder die Familiennamen seiner Eltern tragen. Es ist also nicht möglich, einen komplett neuen Nachnamen zu wählen. Wenn die Eltern geschieden sind und das Kind den Namen eines Elternteils annimmt, kann der andere Elternteil nicht verlangen, dass das Kind auch seinen Namen weiterführt.

Welche Möglichkeiten haben sie bei der Namenswahl?

In Deutschland haben Eltern grundsätzlich drei Möglichkeiten, wenn es um die Namenswahl ihrer Kinder geht. Erstens können sie entscheiden, dass das Kind den Nachnamen der Mutter oder des Vaters trägt. Zweitens können sie einen Doppelnamen aus den Familiennamen beider Eltern wählen. Drittens können sie, wenn sie verheiratet sind, entscheiden, dass das Kind den Ehenamen trägt. Nach einer Scheidung haben die Eltern die Möglichkeit, den Namen des Kindes zu ändern, vorausgesetzt, sie haben das gemeinsame Sorgerecht und beide sind damit einverstanden.

Gibt es Ausnahmen bei Doppelnamen für Kinder?

Es gibt einige Ausnahmen bei Doppelnamen für Kinder. Eine Ausnahme besteht beispielsweise, wenn eines der Kinder bereits einen Doppelnamen trägt. In diesem Fall kann das zweite Kind den gleichen Doppelnamen tragen, auch wenn einer der Elternteile nicht mit der Verwendung seines Namens einverstanden ist. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn das Kind durch die Scheidung der Eltern seinen Namen ändern muss und der neue Name dem Wohl des Kindes dient. In solchen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass das Kind einen Doppelnamen tragen darf.

Die Auswahl des Namens für ein Kind nach einer Scheidung kann eine schwierige und emotionale Aufgabe sein. Es ist wichtig, dass die Eltern sich über ihre Optionen im Klaren sind und eine Entscheidung treffen, die im besten Interesse des Kindes ist. Das Namensrecht in Deutschland bietet den Eltern verschiedene Möglichkeiten, einschließlich der Wahl eines Doppelnamens. Es ist jedoch wichtig, die damit verbundenen rechtlichen Beschränkungen zu beachten. Ein Familienrechtsanwalt kann bei Bedarf weitere Beratung und Unterstützung bieten.